Gehe auf die Seite «Hilfe erhalten» und ruf uns an unter 116 000.
Dann erreichen Sie die Notfallzentrale derjenigen Polizei des Kantons, aus dem Sie anrufen.
Die Polizistin/der Polizist am Apparat nimmt Ihre Informationen auf und übermittelt Ihren Anruf der zuständigen Kollegin oder des zuständigen Kollegen. Diese Person behandelt Ihr Anliegen gemäss einem dafür bestimmten Protokoll. Hier finden Sie die Sofortmassnahmen.
Je nachdem, wie alt Ihr Kind ist und um welche Form des Verschwindens es sich handelt, sind die ersten Stunden mehr oder weniger entscheidend.
Selbst wenn die Polizei die Vermisstenanzeige nicht veröffentlichen sollte, so macht sie sich dennoch direkt an die Arbeit.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermisstenanzeige aufgegeben wird, wird jede Kantonspolizei über das elektronische Suchsystem des Bundes darüber informiert. Das bedeutet, dass Ihr Kind durch eine ganz einfache Überprüfung gefunden werden könnte.
In der Schweiz wird die Zahl der Ausreisserinnen und Ausreisser auf ca. 25’000 jährlich und die Zahl der Kindesentziehungen auf über 100 geschätzt. Hier geht’s zum Bericht des Bundesamtes für Justiz
Die Schweiz verfügt im Moment aber über keine offizielle Statistik hinsichtlich der Vermisstenfälle von Minderjährigen, weshalb sich Missing Children Switzerland ganz besonders darum bemüht. Hier geht’s zu «Studien und Statistiken».
In diesem Fall kannst du die 116 000 Hotline anrufen und dabei deine Nummer unterdrücken. Aus Sicherheitsgründen wird der Anruf dennoch registriert.
Es gibt keine genaue Vorgabe, wie lange man vor der Vermisstenanzeige warten sollte.
Wenn Ihr Kind verschwunden ist, finden Sie hier die Sofortmassnahmen, die Sie ergreifen sollten.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat uns Ende 2016 die Verantwortung für die 116 000 Hotline auf nationaler Ebene übertragen, und zwar gemäss dem ECC-Gesetz betreffend die Verwaltung der 116 000 Hotline in allen EFTA-Staaten (vgl. Urteil der CEPT ECC/DEC/(07)03 vom 6. Juli 2007, geändert am 26. Februar 2008 und am 16. Juni 2010).
Für den Fall, dass in einem der 26 Kantone ein Kind verschwindet, stellt Missing Children Switzerland die 24/7-Betreuung der 116 000 Hotline für diejenigen bereit, die möglicherweise Hilfe benötigen.
Unser Auftrag:
A) Anrufe entgegennehmen und die Informationen an die Polizei weiterleiten.
B) Den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder den Personen im Umfeld des vermissten Kindes Beratung und emotionale Unterstützung anbieten.
C) Die Arbeit der polizeilichen Ermittlungsteams mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln
unterstützen.
Es ist eine heikle Angelegenheit, Fotos von vermissten Kindern zu veröffentlichen.
Wir setzen Zeit und Ressourcen ein, sobald eine Vermisstenanzeige aufgehoben wird, um sicherzustellen, dass im Internet nichts mehr darüber vorhanden ist. Gleichwohl besteht immer ein gewisses Risiko.
Wenn Sie in Ihrem Quartier Bilder aufhängen, bestehen folgende Risiken:
1. Ihr Kind wird bei seiner Heimkehr mit den Kommentaren und Blicken der Nachbarn konfrontiert sein.
2. Wenn Sie Plakate aufhängen, müssen Sie diese auch wieder abhängen. Dafür müssen Sie sich organisieren.
3. Eine Person mit bösen Absichten könnte die angegebenen Informationen verwenden, sich in der Gegend herumtreiben und die Heimkehr beobachten.
Rufen Sie uns an unter 116 000!
Ein "Pilot" wird Sie begrüßen und Ihren Anruf dann an einen spezialisierten Berater weiterleiten, der sich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen melden wird.
In der Schweiz obliegt die Kompetenz zur Intervention bei Kindeswohlgefährdung bei den Kantonen. Aus diesem Grund kann die Anlaufstelle variieren, an die man sich in einem solchen Fall wenden sollte.
Allgemein gilt, dass jede und jeder, der Kenntnisse über Kindeswohlgefährdung hat, ob in Ausübung einer beruflichen Funktion oder nicht, dazu verpflichtet ist, diese Information der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons (KESB) zu melden.
In Vermisstenfällen zählt jede Minute.
Schauen Sie sich unsere Sofortmassnahmen an und kontaktieren Sie uns unter 116 000.
Wir sind für Sie da.