FAQs

FAQs

  • Welche Kompetenzen hat Missing Children Switzerland?

    Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat uns Ende 2016 die Verantwortung für die 116 000 Hotline auf nationaler Ebene übertragen, und zwar gemäss dem ECC-Gesetz betreffend die Verwaltung der 116 000 Hotline in allen EFTA-Staaten (vgl. Urteil der CEPT ECC/DEC/(07)03 vom 6. Juli 2007, geändert am 26. Februar 2008 und am 16. Juni 2010).

    Für den Fall, dass in einem der 26 Kantone ein Kind verschwindet, stellt Missing Children Switzerland die 24/7-Betreuung der 116 000 Hotline für diejenigen bereit, die möglicherweise Hilfe benötigen.

    Unser Auftrag:

    A) Anrufe entgegennehmen und die Informationen an die Polizei weiterleiten.

    B) Den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder den Personen im Umfeld des vermissten Kindes Beratung und emotionale Unterstützung anbieten.

    C) Die Arbeit der polizeilichen Ermittlungsteams mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln

    unterstützen.


  • Bilder von vermissten Kindern veröffentlichen. Eine gute Idee?

    Es ist eine heikle Angelegenheit, Fotos von vermissten Kindern zu veröffentlichen.

    Wir setzen Zeit und Ressourcen ein, sobald eine Vermisstenanzeige aufgehoben wird, um sicherzustellen, dass im Internet nichts mehr darüber vorhanden ist. Gleichwohl besteht immer ein gewisses Risiko.

    Wenn Sie in Ihrem Quartier Bilder aufhängen, bestehen folgende Risiken:

    1. Ihr Kind wird bei seiner Heimkehr mit den Kommentaren und Blicken der Nachbarn konfrontiert sein.

    2. Wenn Sie Plakate aufhängen, müssen Sie diese auch wieder abhängen. Dafür müssen Sie sich organisieren.

    3. Eine Person mit bösen Absichten könnte die angegebenen Informationen verwenden, sich in der Gegend herumtreiben und die Heimkehr beobachten.


  • Ich glaube, mein Ex will mit unserem Kind abhauen. Was tun?

    Rufen Sie uns an unter 116 000!


  • Wer beantwortet meinen Anruf auf der 116 000 Hotline?

    Ein "Pilot" wird Sie begrüßen und Ihren Anruf dann an einen spezialisierten Berater weiterleiten, der sich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen melden wird.


  • Wenn ich weiss, dass ein Kind misshandelt wird, soll ich dann darüber sprechen?

    In der Schweiz obliegt die Kompetenz zur Intervention bei Kindeswohlgefährdung bei den Kantonen. Aus diesem Grund kann die Anlaufstelle variieren, an die man sich in einem solchen Fall wenden sollte.

    Allgemein gilt, dass jede und jeder, der Kenntnisse über Kindeswohlgefährdung hat, ob in Ausübung einer beruflichen Funktion oder nicht, dazu verpflichtet ist, diese Information der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons (KESB) zu melden.


  • Mein Kind ist verschwunden: An wen soll ich mich wenden?

    In Vermisstenfällen zählt jede Minute.

    Schauen Sie sich unsere Sofortmassnahmen an und kontaktieren Sie uns unter 116 000.

    Wir sind für Sie da.