Sie wissen nicht, wo ihr Kind ist und Sie haben nichts von ihm gehört? Verlieren Sie keine Zeit und handeln Sie sofort. In Vermisstenfällen zählt jede Minute. Lernen Sie die Sofortmassnahmen kennen, die Sie umgehend ergreifen sollten.
Wenn Sie Ihr Kind suchen, wird es das wissen – und das ist wichtig.
Die Polizei registriert die Vermisstenanzeige automatisch im elektronischen System des Bundes, das für die Öffentlichkeit unzugänglich ist. Danach nimmt sie eine erste Risikoanalyse in Bezug auf die Sicherheit und die physische und psychische Unversehrtheit des Kindes vor.
Wenn die/der zuständige Beamte entscheidet, die Vermisstenanzeige nicht zu veröffentlichen, dann liegt es vermutlich daran, dass Ihr Kind ihrer/seiner Einschätzung nach entweder nicht in grosser Gefahr ist oder eine Veröffentlichung die laufende Suche gefährden könnte.
Sofern die Möglichkeit besteht, dass Ihr Kind im Ausland ist, muss Ihr Kind zusätzlich im Schengener Informationssystem SIS erfasst werden. Die Polizei der Schengen-Mitgliedstaaten sowie die Zoll- und Flughafenmitarbeitenden haben Zugang zu dieser internationalen Datenbank. Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Kind im Ausland ist, dann stellen Sie sicher, dass die Polizei Ihr Kind im SIS registriert hat.